Beiträge
Die Gemeinde erhebt zur Deckung des Aufwands für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung der Wasserversorgungsanlagen Beiträge.
Der Beitrag für die Wasserversorgungsanlage wird nach der Grundstücksfläche und der zulässigen Geschossfläche bemessen. Er beträgt netto 1,00 EUR (brutto 1,07 EUR)je m² Grundstücksfläche und je m² Geschossfläche.
Hausanschlusskosten
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung der Anschlussleitungen ist der Gemeinde in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.
Die Wasserversorgung der Stadt Büdingen ist in der Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 17.11.2006 geregelt.